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Keine Übergangsfinanzierung für Schulwege

Der Aargauer Regierungsrat lehnt eine Übergangsfinanzierung der Schulwegkosten für Kinder der neuen regionalen Förderklassen plus ab. Die geltenden Gesetze erlauben laut Regierungsrat weder solche Zahlungen noch rückwirkende Abgeltungen.

Keine Übergangsfinanzierung für Schulwege
Die Aargauer Gemeinden müssen die Transportkosten für Schülerinnen und Schüler, die die neuen regionalen Förderklassen plus besuchen, selbst bezahlen. (Symbolbild) Bild: Keystone/PETER SCHNEIDER
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Die Teilnahme am Pilotprojekt sei für die Gemeinden freiwillig und der Entscheid zur Einweisung liege beim jeweiligen Gemeinderat. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Grossrätin Carole Binder-Meury (SP) und weiteren Grossräten von SVP, Mitte, FDP und GLP.

Hintergrund der politischen Debatte ist der Unterschied bei der Finanzierung der beiden Beschulungsformen. Bei Sonderschulen gilt das Solidaritätsprinzip: Die Kosten für Transporte, die sich im Schnitt auf rund 7600 Franken pro Kind und Jahr belaufen, werden zu grossen Teilen gemeinschaftlich von allen Gemeinden und dem Kanton getragen.

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