Der Rechtsstreit um die kommunale Nutzungsplanung in Biberstein geht weiter. Nun hat das Bundesgericht jedoch einen ersten Entscheid gefällt. Wie der Gemeinderat mitteilt, wurde das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen.
Damit bleibt die neue Bau und Nutzungsordnung der Gemeinde zumindest teilweise weiterhin anwendbar. Die eigentliche Beschwerde beim Bundesgericht ist damit allerdings noch nicht entschieden. Bis zu einem endgültigen Urteil gilt die aktuelle Regelung somit vorläufig weiter.
Verfahren läuft weiter
Der Gemeinderat hatte zuvor über die eingereichte Beschwerde gegen die kommunale Nutzungsplanung informiert. Mit dem nun gefällten Zwischenentscheid schafft das Bundesgericht Klarheit über die Situation während des laufenden Verfahrens.
Die Abweisung der aufschiebenden Wirkung bedeutet, dass die neuen Bestimmungen nicht automatisch ausser Kraft gesetzt werden. Welche Teile der Bau und Nutzungsordnung konkret betroffen sind, führte die Gemeinde in ihrer Mitteilung nicht weiter aus.
Endgültiger Entscheid steht noch aus
Ein definitiver Entscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde steht weiterhin aus. Erst dann wird feststehen, ob die Revision der Nutzungsplanung endgültig Bestand haben wird oder Anpassungen notwendig werden.