Im Stadtgebiet wurden zahlreiche Sachbeschädigungen verübt und der öffentliche Verkehr gestört. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 200'000 Franken. Gemäss früheren Angaben der Behörden standen die Vorfälle mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit Anhängern des Gastvereins.
Ermittlungen stossen an Grenzen
Die Staatsanwaltschaft konnte zunächst mehrere Beteiligte identifizieren und befragen. Dennoch blieben weitere mutmasslich involvierte Personen unbekannt. Die bisherigen Ermittlungsansätze waren laut Behörden ausgeschöpft.
In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft eine gestufte Öffentlichkeitsfahndung ein. Zunächst wurden verpixelte Standbilder veröffentlicht, um Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten. Gleichzeitig wurde in Aussicht gestellt, bei ausbleibendem Erfolg auch unverpixeltes Bildmaterial zu publizieren.
Veröffentlichung zeigt Wirkung
Die Massnahme zeigte Wirkung: Innerhalb der gesetzten Frist bis zum 21. April 2026 meldeten sich die gesuchten Personen selbstständig bei der Kantonspolizei oder konnten identifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft bestätigt nun, dass die Öffentlichkeitsfahndung erfolgreich abgeschlossen und eingestellt wurde.
Strafverfahren laufen weiter
Die betroffenen Personen müssen sich nun als beschuldigte Personen in laufenden Verfahren verantworten. Ermittelt wird unter anderem wegen Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Verkehrs sowie Landfriedensbruch. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.