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Einwohnerrat Aarau bewilligt Millionen für Vordere Vorstadt

Der Einwohnerrat Aarau beschliesst Zusatzkredite und überweist Vorstösse. Mehrere Entscheide unterstehen dem Referendum.

Einwohnerrat Aarau bewilligt Millionen für Vordere Vorstadt
Bild: Phil Hilfiker
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An seiner Sitzung vom 23. Februar 2026 hat der Einwohnerrat der Stadt Aarau mehrere finanzrelevante Beschlüsse gefasst. Zwei davon betreffen das Projekt «Vordere Vorstadt, Belagssanierung und Umgestaltung».

Für die geänderte Materialisierung bewilligte das Parlament einen Zusatzkredit von 2,535 Millionen Franken. Zusätzlich sprach der Einwohnerrat 936'000 Franken für ein neues Wasserelement in Form einer sogenannten Dekorinne.

Beide Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft bis zum 30. März 2026.

Energie und Schulbauten im Fokus

Genehmigt wurde zudem der Verpflichtungskredit «Städtischer Energie- und Klimakredit III» in der Höhe von 5,009 Millionen Franken. Damit setzt die Stadt ihre energie- und klimapolitischen Massnahmen fort.

Ebenfalls bewilligt wurde ein Baukredit von 3,783 Millionen Franken für den Dachgeschossausbau Ost der HKVA im Pestalozzischulhaus. Der Betrag versteht sich inklusive 8,1 Prozent Mehrwertsteuer zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten, Stand 1. April 2025.

Kreditabrechnungen gutgeheissen

Der Einwohnerrat genehmigte mehrere Kreditabrechnungen. Darunter die Abrechnung für die Renovation des Innenausbaus und der Elektroinstallationen an der Achenberg- und Kirchbergstrasse.

Ebenso gutgeheissen wurden die Abrechnungen für den Projektierungskredit der Oberstufe OSS sowie für die Massnahmen zur Erdbebensicherheit an der Schulanlage OSA.

Postulate zu Fahrverbot und KI

Neben den Kreditbeschlüssen befasste sich das Parlament mit verschiedenen Postulaten.

Überwiesen wurde das Postulat «Massnahmen zur Durchsetzung Allgemeines Fahrverbot auf dem Spazierweg Sengelbach Rüchlig». Ebenfalls überwiesen wurde das Postulat «KI-Richtlinie für die Stadtverwaltung Aarau».

Nicht überwiesen wurde hingegen das Postulat «Energiespeicheranlagen im Versorgungsgebiet der Eniwa».

Referendum möglich

Gegen Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstehen, kann das Referendum ergriffen werden. Die notwendigen Unterschriftenlisten können bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Sammlung ist die Liste zu hinterlegen. Massgeblich für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt vom 27. Februar 2026.

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