Werbung

ElCom kippt Tarif und zwingt Oberentfelden zur Nachzahlung

Nach einem Entscheid der ElCom verzichtet der Gemeinderat auf einen Weiterzug und spricht allen Betroffenen eine Nachvergütung zu.

ElCom kippt Tarif und zwingt Oberentfelden zur Nachzahlung
Bild: Stadt Wil
Werbung

Der Gemeinderat Oberentfelden hatte im August 2024 den Rückspeisetarif für das Jahr 2025 auf 9 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt. Dabei handelt es sich um die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der ins Netz der Technischen Betriebe Oberentfelden eingespeist wird.

An der Gemeindeversammlung im November 2024 wurde ein Antrag abgelehnt, den Tarif deutlich höher anzusetzen. In der Folge erhob ein Betreiber einer Photovoltaikanlage Beschwerde bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom. Diese hiess die Beschwerde gut. Für den Beschwerdeführer ergibt sich daraus eine zusätzliche Vergütung von mehreren hundert Franken.

Gemeinderat verzichtet auf Rechtsmittel

Der Gemeinderat hätte den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen können. Er verzichtet jedoch auf diesen Schritt. Massgebend sei insbesondere die rechtliche Ausgangslage gewesen. Im Entscheid der ElCom blieben gewisse Rechtsfragen offen, insbesondere zur Berechnung der sogenannten vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität.

Ein Weiterzug hätte zwar zu einer grundsätzlichen Klärung beitragen können, wäre jedoch mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Abklärungen verbunden gewesen. Zudem hätte ein Grundsatzentscheid vor allem zeitlich begrenzte Auswirkungen gehabt, da sich der Entscheid konkret auf das Jahr 2025 bezieht.

Gleichbehandlung aller Betreiberinnen und Betreiber

Formell gilt der Entscheid der ElCom nur für die am Verfahren beteiligte Person. Andere Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen hätten daraus grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf eine Nachvergütung ableiten können.

Der Gemeinderat entschied jedoch im Interesse der Gleichbehandlung und zur Vermeidung weiterer Verfahren, die höhere Vergütung allen betroffenen Anlagenbetreiberinnen und -betreibern für das Jahr 2025 zu gewähren.

Die Technischen Betriebe Oberentfelden werden die betroffenen Personen schriftlich informieren. Die Mehrkosten werden in der Jahresrechnung 2026 berücksichtigt. Sie wirken sich in den Jahren 2027 bis 2029 auf die Stromtarife aus.

Werbung
Original auf Aarau24 öffnen