Der Kanton Aargau hat per 1. Januar 2026 die Messpflicht für kleine Holzfeuerungen mit einer Leistung bis 70 kW eingeführt. Eigentümerinnen und Eigentümer von Holz Zentralheizungen müssen neu alle vier Jahre eine Kohlenmonoxid Messung durchführen lassen.
Für Neuanlagen ist eine Abnahmemessung vorgeschrieben. Diese umfasst sowohl eine CO als auch eine Staubmessung und muss durch eine qualifizierte Fachperson erfolgen. Mit der neuen Regelung wird das Kontrollsystem an jenes von Öl und Gasfeuerungen angeglichen.
Stadt Aarau ist zuständig
Für den Vollzug der CO Messungen sind die Gemeinden verantwortlich. In Aarau übernimmt die Stadtverwaltung diese Aufgabe.
Die Messungen können im Rahmen eines liberalisierten Modells sowohl durch die beauftragten Feuerungskontrolleure als auch durch qualifizierte private Fachpersonen durchgeführt werden. Der Feuerungsrapport mit gültiger Vignette muss anschliessend eingereicht werden.
Cheminée Öfen bleiben ausgenommen
Nicht betroffen von der periodischen Messpflicht sind Einzelraumfeuerungen wie Cheminée Öfen. Für sie gilt weiterhin die visuelle Zustands und Aschekontrolle im Zweijahresrhythmus.
Beitrag zur Luftqualität
Mit korrekt betriebenen Holzfeuerungen soll ein Beitrag zur Luftqualität und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung geleistet werden.