In Densbüren ist seit dem 1. Januar 2026 das revidierte Reglement über die Abgaben für Wasser, Abwasser und Strassen in Kraft. Ein zentraler Punkt betrifft die Einführung einer zusätzlichen Gebühr für Regenwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird.
Konkret geht es um Wasser, das von Dächern, Vorplätzen oder anderen befestigten Flächen stammt und nicht versickert oder direkt in ein Gewässer abgeleitet wird. Für diese Ableitung über die Kanalisation wird künftig eine Gebühr erhoben.
Keine Kosten bei Versickerung oder Ableitung in Gewässer
Nicht betroffen sind Liegenschaften, bei denen das Regenwasser vor Ort versickert oder direkt in ein Gewässer geführt wird. In diesen Fällen fällt keine zusätzliche Abwassergebühr an. Ziel der Regelung ist eine verursachergerechtere Abrechnung der Abwasserinfrastruktur.
Gemeinde nimmt Dach und Hartflächen auf
Um festzustellen, wie die Entwässerung bei den einzelnen Liegenschaften erfolgt und wie gross die relevanten Flächen sind, sind Vor-Ort-Termine notwendig. Die Gemeinde wird die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer in den kommenden Wochen kontaktieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail, per Post oder auch spontan im direkten Gespräch geschehen.
Die Aufnahmen werden von Roland Nussbaum, Vizeammann, sowie Andreas Brandt, stellvertretender Gemeindeschreiber, vorgenommen.
Verfügung nach dem Termin
Nach der Begehung erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer eine formelle Verfügung der Gemeinde. Daraus geht hervor, für welche Dach- und Hartflächen künftig Gebühren erhoben werden. Gegen diese Verfügung besteht die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, falls man mit der Festlegung nicht einverstanden ist.