Der Aarauer Einwohnerrat behandelt am 19. Januar 2026 Traktandum 13 zur Festlegung der Sitzungsgelder und Entschädigungen für die Amtsperiode 2026–2029. Auf dem Tisch liegen mindestens zwei konkurrierende Abänderungsanträge, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Es geht nicht nur um Beträge, sondern um die Frage, welchen Wert die Stadt der politischen Milizarbeit beimisst – und wie viel sie sich leisten will.
Pro Aarau–EVP verlangt 160 Franken
Die Fraktion Pro Aarau–EVP beantragt, das Sitzungsgeld für Mitglieder des Einwohnerrates, des Ratsbüros, der gewählten Kommissionen sowie der Präsidialkonferenz auf CHF 160.– pro Sitzung festzusetzen.
Sie begründet dies damit, dass die Entschädigung seit rund zwanzig Jahren nicht mehr angepasst worden sei – weder an die Teuerung noch mit einer Spesenregelung. Gleichzeitig habe sich die politische Arbeit stark verändert: Unterlagen müssten heute digital beschafft und mit privaten Geräten bearbeitet werden, während sie früher per Post zugestellt worden seien.
Zudem sei die Ratsarbeit zeitintensiver geworden – unter anderem wegen neuer Beteiligungsformate wie Echogruppen und Vernehmlassungen sowie einer zunehmenden Zahl parlamentarischer Vorstösse. Auch Wahlkämpfe seien komplexer und teurer geworden.
Die Fraktion verknüpft den Antrag mit einem demokratiepolitischen Argument:
«Politisches Engagement im Einwohnerrat ist ehrenamtlich, darf jedoch nicht zu finanziellen Einbussen führen.» Sie erhofft sich damit eine grössere Vielfalt im Rat – etwa für jüngere Personen, Alleinerziehende und Menschen mit tieferen Einkommen.
FDP plädiert für moderaten Kompromiss
Deutlich zurückhaltender argumentiert die FDP-Fraktion. Sie beantragt ein Sitzungsgeld von CHF 100.– pro Sitzung – also eine Erhöhung, aber deutlich unter den 160 Franken von Pro Aarau–EVP.
Die FDP betont, dass die Ratsarbeit eine Miliz- und Ehrenamtstätigkeit sei. Das Sitzungsgeld solle lediglich einen Teil des Aufwands und der Spesen abgelten und keinen Lohn darstellen. Bereits der bisherige Ansatz von CHF 80.– liege im Vergleich mit anderen kommunalen Parlamenten im mittleren bis oberen Bereich.
Mit Blick auf die Finanzlage warnt die Partei vor zu grossen Sprüngen: Die von anderen Fraktionen vorgeschlagenen Erhöhungen – bis hin zu 280 Franken – seien angesichts des negativen Budgets und der angespannten mittel- bis langfristigen Finanzperspektiven nicht vertretbar.
Zugleich räumt die FDP ein, dass der letzte Beschluss von 2006 stammt. Teuerungsbereinigt entspreche der damalige Betrag heute rund CHF 87.–. Deshalb rechtfertige sich «im Sinne eines Kompromisses höchstens eine massvolle Anpassung auf CHF 100».
Was entscheidet den Rat?
Entscheidend wird sein, wie der Einwohnerrat die Balance zwischen finanzieller Zurückhaltung und der Aufwertung des Milizamts gewichtet. Die Debatte dürfte sich weniger um technische Details als um Grundsatzfragen drehen: Soll die Entschädigung primär Aufwand decken – oder auch als Instrument dienen, um das politische Engagement breiter abzustützen?